Erneutes Signieren einer Signatur
Sobald eine Korrespondenz erstellt wurde, werden die betreffenden gesetzlichen Vertreter über eine Benachrichtigung informiert, wenn sie die mobile App heruntergeladen haben, oder andernfalls per E-Mail an ihre persönliche Adresse.
Es ist jedoch möglich, eine Benachrichtigung/E-Mail an die Personen, die die Korrespondenz nicht unterschrieben haben, über die Schaltfläche „Erinnern“ (auf der Korrespondenz und in der Liste der Unterzeichner vorhanden) erneut zu senden.


